Free cookie consent management tool by TermsFeed Free Privacy Policy Generator FamilienLeben Forchheim | Neuigkeiten

Bayerische Familiengeld

ab 1.09.2018 gibt es für alle Eltern von ein-und zweijährigen Kindern das neue Familiengeld

veröffentlicht am 20.06.2018

https://www.stmas.bayern.de/familiengeld/index.php


Das ist das Bayerische Familiengeld:
Was sind die Ziele des bayerischen Familiengeldes?
? Familien mit kleinen Kindern sollen finanziell kraftvoll unterstützt werden – damit sie in Bayern gut leben können und die Kinder beste Startchancen haben. Wir erken-nen die Erziehungsleistung der Eltern an und Wertschätzung wird spürbar.
? Dabei steht das bayerische Familiengeld für Wahlfreiheit:
? Alle Eltern erhalten diese Leistung, unabhängig davon, ob das Kind eine Krip-pe besucht oder nicht. So werden Familienentwürfe nicht gegeneinander ausge-spielt. Alle Eltern erhalten bessere Unterstützung, v.a. für Erziehung und Bildung, egal wie sie ihr Leben und die Kinderbetreuung gestalten wollen.
? Denn Eltern wissen selbst am besten, ob sie das Geld für den Elternbeitrag in der Kita oder andere Förderangebote für ihr Kind ausgeben wollen.
? Mit dem bayerischen Familiengeld bekommen Familien mit kleinen Kindern, die zwei Jahre Familiengeld beziehen, insgesamt mehr Geld als bisher mit dem Betreuungs-geld und dem Landeserziehungsgeld zusammen.
? Gerade auch einkommensschwächere Familien mit kleinen Kindern und Familien mit mehreren Kindern sollen profitieren.
Wer profitiert davon und in welcher Höhe?
? Vom bayerischen Familiengeld werden künftig alle Eltern von ein- und zweijährigen Kindern profitieren.
? Die Eltern werden mit 250 Euro pro Monat und Kind unterstützt. Ab dem dritten Kind gibt es 300 Euro monatlich. Das bedeutet bei Inanspruchnahme des vollen Bezugs-zeitraums von zwei Jahren insgesamt 6.000 bzw. 7.200 Euro.
? Das Familiengeld wird unabhängig vom Einkommen gezahlt.
Ab wann soll es ausgezahlt werden?
? Das bayerische Familiengeld soll zum 1. September 2018 starten.
? Ab 1. September 2018 zahlt der Freistaat das bayerische Familiengeld für ca. 250.000 Kinder.

Muss ich das bayerische Familiengeld beantragen?
? Wir machen es den bayerischen Familien so leicht wie möglich: Wer in Bayern Elterngeld beantragt und bewilligt erhalten hat, muss keinen Antrag stellen. Der Elterngeldantrag gilt zugleich auch als Antrag auf Familiengeld. Für 98 % der Eltern ist damit kein weiteres Tätigwerden erforderlich. Sie erhalten das Familiengeld automatisch ausgezahlt.
? Für alle anderen wird es einen Online-Antrag auf der Website der jeweils zuständigen Regionalstelle des Zentrum Bayern Familie und Soziales geben.
Wo erhalte ich genauere Informationen?
? Das Zentrum Bayern Familie und Soziales hat ein Info-Telefon eingerichtet, um Fra-gen rund um das Familiengeld zu beantworten. Ab 8. Mai 2018 erreichen Sie das Info-Telefon unter 0931-32 0909 29 von Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Profitieren wirklich alle vom bayerischen Familiengeld?
? Unser Anliegen ist ein echtes „Mehr“ für alle Familien, auch für Geringverdiener. Daher steht in unserem Gesetzentwurf in Art. 1: „Das Familiengeld soll auf existenzsi-chernde Sozialleistungen nicht angerechnet werden.“ Das heißt: keine Anrechnung auf Hartz IV.
? Die Gesamtleistung Familiengeld ist immer günstiger als das bisherige Betreuungsgeld und Landeserziehungsgeld zusammen. Damit auch in der Übergangsphase alle Eltern profitieren, gilt das Meistbegünstigungsprinzip: Es sichert, dass der monatliche Aus-zahlungsbetrag (z.B. Landeserziehungsgeld und Betreuungsgeld) für alle zumindest erhalten bleibt oder sich durch den Bezug von Familiengeld steigert.
Hinweis: Die Angaben beruhen auf dem am 8. Mai 2018 vom Bayerischen Kabinett verabschiedeten Gesetz-entwurf.