Bayerische Familiengeld
ab 1.09.2018 gibt es für alle Eltern von ein-und zweijährigen Kindern das neue Familiengeld
veröffentlicht am 20.06.2018
https://www.stmas.bayern.de/familiengeld/index.php
Das ist das Bayerische Familiengeld:
Was sind die Ziele des bayerischen Familiengeldes?
?
Familien mit kleinen Kindern sollen finanziell kraftvoll unterstützt
werden – damit sie in Bayern gut leben können und die Kinder beste
Startchancen haben. Wir erken-nen die Erziehungsleistung der Eltern an
und Wertschätzung wird spürbar.
? Dabei steht das bayerische
Familiengeld für Wahlfreiheit:
? Alle Eltern erhalten diese
Leistung, unabhängig davon, ob das Kind eine Krip-pe besucht oder
nicht. So werden Familienentwürfe nicht gegeneinander ausge-spielt.
Alle Eltern erhalten bessere Unterstützung, v.a. für Erziehung und
Bildung, egal wie sie ihr Leben und die Kinderbetreuung gestalten
wollen.
? Denn Eltern wissen selbst am besten, ob sie das Geld
für den Elternbeitrag in der Kita oder andere Förderangebote für ihr
Kind ausgeben wollen.
? Mit dem bayerischen Familiengeld bekommen
Familien mit kleinen Kindern, die zwei Jahre Familiengeld beziehen,
insgesamt mehr Geld als bisher mit dem Betreuungs-geld und dem
Landeserziehungsgeld zusammen.
? Gerade auch einkommensschwächere
Familien mit kleinen Kindern und Familien mit mehreren Kindern sollen
profitieren.
Wer profitiert davon und in welcher Höhe?
? Vom
bayerischen Familiengeld werden künftig alle Eltern von ein- und
zweijährigen Kindern profitieren.
? Die Eltern werden mit 250
Euro pro Monat und Kind unterstützt. Ab dem dritten Kind gibt es 300
Euro monatlich. Das bedeutet bei Inanspruchnahme des vollen
Bezugs-zeitraums von zwei Jahren insgesamt 6.000 bzw. 7.200
Euro.
? Das Familiengeld wird unabhängig vom Einkommen
gezahlt.
Ab wann soll es ausgezahlt werden?
? Das bayerische
Familiengeld soll zum 1. September 2018 starten.
? Ab 1.
September 2018 zahlt der Freistaat das bayerische Familiengeld für ca.
250.000 Kinder.
Muss ich das bayerische Familiengeld beantragen?
? Wir
machen es den bayerischen Familien so leicht wie möglich: Wer in
Bayern Elterngeld beantragt und bewilligt erhalten hat, muss keinen
Antrag stellen. Der Elterngeldantrag gilt zugleich auch als Antrag auf
Familiengeld. Für 98 % der Eltern ist damit kein weiteres Tätigwerden
erforderlich. Sie erhalten das Familiengeld automatisch
ausgezahlt.
? Für alle anderen wird es einen Online-Antrag auf
der Website der jeweils zuständigen Regionalstelle des Zentrum Bayern
Familie und Soziales geben.
Wo erhalte ich genauere
Informationen?
? Das Zentrum Bayern Familie und Soziales hat ein
Info-Telefon eingerichtet, um Fra-gen rund um das Familiengeld zu
beantworten. Ab 8. Mai 2018 erreichen Sie das Info-Telefon unter
0931-32 0909 29 von Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
und freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Profitieren wirklich
alle vom bayerischen Familiengeld?
? Unser Anliegen ist ein
echtes „Mehr“ für alle Familien, auch für Geringverdiener. Daher steht
in unserem Gesetzentwurf in Art. 1: „Das Familiengeld soll auf
existenzsi-chernde Sozialleistungen nicht angerechnet werden.“ Das
heißt: keine Anrechnung auf Hartz IV.
? Die Gesamtleistung
Familiengeld ist immer günstiger als das bisherige Betreuungsgeld und
Landeserziehungsgeld zusammen. Damit auch in der Übergangsphase alle
Eltern profitieren, gilt das Meistbegünstigungsprinzip: Es sichert,
dass der monatliche Aus-zahlungsbetrag (z.B. Landeserziehungsgeld und
Betreuungsgeld) für alle zumindest erhalten bleibt oder sich durch den
Bezug von Familiengeld steigert.
Hinweis: Die Angaben beruhen auf
dem am 8. Mai 2018 vom Bayerischen Kabinett verabschiedeten Gesetz-entwurf.